Rechtsprechung
BVerwG, 28.03.1969 - I WB 21.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Wechsels vom Verpflichtungsantrag zum Feststellungsantrag nach Erledigung der Hauptsache im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstsenaten mit einer rechtzeitig erhobenen Untätigkeitsbeschwerde - ...
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- BVerwG, 30.12.1968 - I WB 31.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - I WB 21.69
Die Rechtslage entspricht insoweit der Erledigung der Hauptsache im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, deren Grundgedanke auch im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung Anwendung finden kann, da der Richter in der Ausgestaltung des Verfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung frei ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Dezember 1960 - I WB 31/68) und die Übernahme dieses Rechtsinstituts dem Sinngehalt der Wehrbeschwerdeordnung nicht widerspricht. - BVerwG, 20.05.1964 - II WB 68.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - I WB 21.69
Die am Schluß dieses Bescheides gebrauchte Wendung, daß damit auch die Untätigkeitsbeschwerde vom 25. Dezember 1968 "gegenstandslos geworden" sei, entspricht allerdings noch der früheren Rechtsprechung der Senate, derzufolge der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegenstandslos wird, wenn der Antragsteller in der von ihm betriebenen Angelegenheit überhaupt einen in der Sache entscheidenden Bescheid erhält (vgl. BDH Beschlüsse vom 10. April 1962 - WB 13/62 - und 20. Mai 1964 - II WB 68/63).